§ 1 Geltung der Bedingungen 1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Help-Pool, Thorsten Brames, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. 2. Diese gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäfts- bedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 3. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners haben keine Gültigkeit. Ihnen wird bereits hiermit widersprochen, d. h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. 4. Die Verkaufsangestellten von Help-Pool sind – soweit vom Vertragspartner nicht besondere Umstände nachgewiesen werden können – nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusagen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, soweit nicht Verkäufe und Empfangnahmen betroffen sind, die in einem Hard- und Software Großhandel gewöhnlich sind.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß 1. Die Angebote der Help-Pool sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden. 2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
§ 3 Preise 1. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. 2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transport, Verpackung, Frachtversicherung zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager Ganderkesee oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. deutscher Einfuhrhafen.
§ 4 Lieferpflicht und -zeit 1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 2. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferanten und Hersteller bleibt vorbehalten. Dies gilt nicht, soweit die Nichtbelieferung oder die nicht rechtzeitige Belieferung schuldhaft von Help-Pool herbeigeführt wurde. 3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von anderen unvorhergesehenen Ereignissen, die Help-Pool die Lieferung wesentlich erschweren, insbesondere die rechtzeitige Lieferung verzögern, und nicht von Help-Pool zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigung, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen, gleichgültig ob diese Ereignisse bei Help-Pool, dessen Lieferanten oder dessen Unterlieferanten eintreten) berechtigen Help-Pool, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird die Lieferung aufgrund der vorgenannten Umstände unmöglich, ist Help-Pool unter den im vorhergehenden Satz genannten Voraussetzungen berechtigt, vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Verpflichtung sich in Verzug befindet. 5. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich durch Anwendung von Abs. 3 die Lieferzeit oder wird Help-Pool von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich Help-Pool nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde. 6. Sofern Help-Pool die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ¼ % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 %, des Rechnungswertes der vom Vertrag betroffenen Lieferung und Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grobe Fahrlässigkeit von Help-Pool 7. Help-Pool ist zur Teillieferung berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. 8. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. 9. Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferpflicht entbunden. Gleiches gilt bei falschen Angaben des Vertragspartners über seine Kreditwürdigkeit. Die Entbindung von der Lieferpflicht gilt weiter für den Fall objektiv fehlender Kreditwürdigkeit.
§ 5 Annahmeverzug 1. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist Help-Pool berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Help-Pool kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. 2. Während der Dauer des Annahmeverzuges wird dem Käufer als Ersatz für entstandene Lagerkosten ohne Nachweis pro Monat pauschal 1 % des Kaufpreises, höchstens jedoch DM 50,--, berechnet. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann Help-Pool den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern. 3. Wenn der Käufer nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann Help-Pool die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Help-Pool ist berechtigt, den Schadensersatz wahlweise entweder ohne Nachweis pauschal mit 25 % des Kaufpreises zu berechnen oder den Ersatz für den effektiv entstandenen Schaden vom Käufer zu fordern.
§ 6 Liefermenge 1. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, versteckte Mengendifferenzen innerhalb von 2 Tagen nach Warenerhalt der Help-Pool und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. 2. Die Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.
§ 7 Gefahrübergang 1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Help-Pool verlassen hat. 2. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über; jedoch ist Help-Pool verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt. 3. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch Help-Pool hat keinen Einfluß auf den Gefahrenübergang.
§ 8 Eigentumsvorbehalt 1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die Help-Pool aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, werden Help-Pool vom Käufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die Help-Pool auf Verlangen des Käufers nach dessen Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. 2. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der Help-Pool aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum von Help-Pool . Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die Help-Pool gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, die Help-Pool aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat. Auf Verlangen des Käufers ist Help-Pool zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung anderweitig eine angemessene Sicherung besteht. 3. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für Help-Pool als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne Help-Pool zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren entsteht für Help-Pool grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Ware. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer werden, räumt er Help-Pool bereits jetzt Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für Help-Pool . Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiter verkauft, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. 4. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an Help-Pool ab. Hierzu gehören auch sämtliche Saldoforderungen aus Kontokorrent. Help-Pool ermächtigt den Käufer unwiderruflich, die an Help-Pool abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungs- verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. 5. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand ist Help-Pool unverzüglich davon zu benachrichtigen. 6. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist Help-Pool berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Geltendmachung des Eigentums- vorbehalts, der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Help-Pool liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.
§ 9 Zahlung 1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorkasse, per Nachnahme-, Verrechnungsscheck, Nachnahme-Euroscheck oder bei Abholung zahlbar, soweit nicht andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Ware wird von Help-Pool grundsätzlich gegen eine Gebühr von 0,25 % des Warenwertes gegen Transportschäden versichert. Ein Ausschluß dieser Gebühr ist nur möglich wenn der Käufer eine grundsätzliche, schriftliche Erklärung abgibt, daß Warenlieferungen durch ihn selbst versichert sind (SVS/RVS-Verbotskunde). 2. Help-Pool ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Help-Pool berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten. 3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Help-Pool über den Betrag verfügen kann. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. 4. Verzugszinsen werden mit 2 % p. a. über dem Basiszinssatz berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn Help-Pool eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist. 5. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn Help-Pool Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellungen, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In den Fällen ist Help-Pool berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen. 6. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausgeübt werden, wenn die Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
§ 10 Gewährleistung 1. Help-Pool gewährleistet Fehlerfreiheit nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Die Feststellung eines Mangels ist Help-Pool unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 2. Werden Betriebs- und Wartungsleistungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgetauscht oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalfabrikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Unerhebliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen kein Gewährleistungsrecht aus. 3. Liegt ein von Help-Pool zu vertretender Mangel vor, so ist Help-Pool nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels ist Help-Pool verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. 4. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. 5. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, daß auf diesen befindliche Daten, die ihm wichtig sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Hierfür wird keine Gewähr übernommen. 6. Gewährleistungsansprüche gegen Help-Pool stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 7. Über die vorstehenden Absätze hinausgehende Gewährleistungsansprüche des Käufers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Käufers sind ausgeschlossen. Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Käufer wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht.
§ 11 Haftung 1. Help-Pool haftet nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – wenn er, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe sie schuldhaft verursacht hat. 2. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet Help-Pool unbeschränkt. Im übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es liegt seitens Help-Pool eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor. In diesem Fall haftet Help-Pool nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. 3. Unabhängig von einem Verschulden von Help-Pool bleibt eine etwaige Haftung von Help-Pool nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 4. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in § 4 abschließend geregelt. 5. Die Rechte des Käufers auf Gewährleistung gem. § 10 bleiben unberührt. 6. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Help-Pool für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
§ 12 Abtretungsverbot Die Abtretung von Forderungen gegen Help-Pool an Dritte ist ausgeschlossen, sofern Help-Pool der Abtretung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche gem. § 10 Abs. 6 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die den Interessen von Help-Pool an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen.
§ 13 Urheberrechte Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf überlassen, d. h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.
§ 14 Geheimhaltung Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm in Zusammenhang mit den Lieferungen von Help-Pool zugänglich werdenden Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis von Help-Pool erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist – weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwenden.
§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand 1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen Help-Pool und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Delmenhorst ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Ganderkesee, Oktober 2004
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